Auszug aus der Satzung der Gesellschaft

§ 2 Gegenstand

  1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung, der Forschung, des Vertriebs von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere sog. Nutz- oder Industriehanf oder ähnlichen Rohstoffen, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Nebenprodukten, von Energie sowie der Wissensvermittlung tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorbezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden.
  2.  

  3. Die Gesellschaft kann die Geschäftsleitung ihrer Beteiligungsunternehmen sowie zentralisierte operative Aufgaben übernehmen, Management-, Verwaltungs- und Organisationsleistungen erbringen und die Geschäftspolitik und die Finanzierung der Beteiligungsunternehmen koordinieren.
  4.  

  5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere auch Grundstücke, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte erwerben oder veräußern. Sie darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, Bürgschaften oder Kredite gewähren und deren Verbindlichkeiten übernehmen.